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Verein zur Förderung der Zivilcourage und kulturellen Vielfalt e.V.
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Sonstiges

 

Arbeitsfelder des Berliner Verfassungsschutzes
Rechtsextremismus
Der Begriff "Rechtsextremismus" bezeichnet keine geschlossene politische Theorie. Er umschreibt vielmehr ein vielschichtiges politisches und soziales Glaubens- und Handlungssystem, das in der Gesamtheit seiner Einstellungen und Verhaltensweisen auf die Beseitigung oder nachhaltige Beeinträchtigung demokratischer Rechte, Strukturen und Prozesse gerichtet ist. Rechtsextremistisches Gedankengut setzt sich aus Fragmenten verschiedener ideologischer Teilbereiche zusammen. Diese wurzeln vorrangig in einem völkischen Nationalismus, dessen Triebfeder ein elitäres Rassedenken ist.
Nicht die Gemeinsamkeit der Geschichte, der Kultur und insbesondere der Sprache bestimmt nach diesem Weltbild die Zugehörigkeit zu einem Volk und zu einer Nation, sondern allein die biologische Abstammung ("Rassevolk", "Rassenation"). Die fehlende geschlossene Theorie des Rechtsextremismus wird in aller Regel durch die Dominanz einzelner "starker" Persönlichkeiten und durch das "Führerprinzip" kompensiert. Rechtsextremistische Politik ist weitgehend vom Willen, von den Fähigkeiten und dem Charisma der Leitfiguren abhängig.
Folgende Vorstellungen können für den Rechtsextremismus als charakteristisch angesehen werden:
die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse und der Nutzen für die Gemeinschaft sollen den Wert des Menschen ausmachen, der Staat und ein ethnisch homogenes Volk verschmelzen im Sinne einer angeblich vorgegebenen natürlichen Ordnung zu einer einheitlichen "Volksgemeinschaft", die staatlichen Führer handeln intuitiv nach dem einheitlichen Willen des Volkes.
Diese Vorstellungen sind im Spektrum des Rechtsextremismus in unterschiedlichen Ausprägungen vorzufinden und äußern sich in folgenden Verhaltensmustern:
Ablehnung und Ausgrenzung von allen, die den jeweiligen Vorstellungen nicht entsprechen,
aggressiver antiparlamentarischer Nationalismus, Rechtfertigung des Einsatzes von Gewalt als "Recht des Stärkeren".
Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) die wesentlichen Merkmale entwickelt, die für rechtsextremistische Bestrebungen kennzeichnend sind:
Missachtung wesentlicher Menschenrechte, besonders der Würde des Menschen, seines Rechtes auf freie Entfaltung und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz. Diese Einstellung äußert sich beispielhaft in Rassismus und Antisemitismus.
Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vornehmlich durch Diffamierung staatlicher Institutionen, demokratischer Parteien (Negierung des Pluralismusprinzips sowie Verneinung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Gewalten). Dies gipfelt in der Forderung nach einer autoritären bzw. diktatorischen Staats- und Sozialordnung, welche militärische Werte und hierarchische Prinzipien ("Führer" und "Gefolgschaft") überbetont.
Verharmlosung bzw. Leugnung der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft(Revisionismus) sowie mangelnde Distanz zum "Dritten Reich" in der gesamten Spannbreite von Verharmlosung bis Verherrlichung.
Die Behauptung einer prinzipiellen biologisch bzw. rassisch begründeten Ungleichheit von Menschen verbunden mit der Ausgrenzung und Abwertung der nicht zur eigenen Gruppe gehörenden Individuen.
Überbewertung der aufgrund ethnischer Zugehörigkeit definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Einzelnen (völkischer Kollektivismus) sowie fremder Nationen und Kulturen (Nationalismus). Anhänger einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus, sogenannte Neonazis, streben direkt und offen eine nach dem Führerprinzip ausgerichtete totalitäre Staatsform und eine "Volksgemeinschaft" nach dem Vorbild der ehemaligen "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) an.
In Berlin lassen sich vier Ausprägungen des Rechtsextremismus unterscheiden:
Gewaltbereite Rechtsextremisten, insbesondere rechtsextremistische Skinheads, neonazistische Gruppen und Einzelaktivisten, rechtsextremistische Parteien sowie sonstige rechtsextremistische Organisationen.

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